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   OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02   

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https://dejure.org/2004,30647
OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02 (https://dejure.org/2004,30647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2004 - 25 W 44/02 (https://dejure.org/2004,30647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 25 W 44/02 (https://dejure.org/2004,30647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbemessung in einem aktienrechtlichen Nichtigkeitsverfahren; Hinderung eines Gerichts an der Streitwertentscheidung durch eine zwischenzeitliche Insolvenz; Streitwertbemessung bei Streit über ein Sanierungskonzept wegen Verwässerung der Vermögensposition der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.1999 - II ZB 1/99

    Verwerfung der Berufung nach Aussetzungsantrag weben Versterbens der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02
    Der Senat ist nicht durch die zwischenzeitliche Insolvenz der Beklagten an der Streitwertentscheidung gehindert (vgl. allg. BGH MDR 2000, 168f.).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2001 - 20 W 1/01

    Gesamtstreitwert bei mehreren Anfechtungsklagen - Vertretung durch verschiedene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02
    An der im Rahmen des anhängigen Berufungsverfahren gem. § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG möglichen und aus den vorstehenden Gründen gebotenen Korrektur des Streitwertbeschlusses hinsichtlich des Klägers zu 2. (auf ebenfalls 100.000 DM) sowie Festsetzung des Gesamtstreitwertes wegen Identität der Streitgegenstände auf den höchsten Einzelstreitwert (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 270ff.) sieht sich der Senat durch die Insolvenz der Beklagten gehindert, weil insoweit noch kein rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. zu dieser Abgrenzung BGH, MDR 2000, 169) und dies eben wegen der Unterbrechung derzeit auch nicht nachgeholt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2001 - 5 W 4/01

    Streitwertfestsetzung; Anfechtung eines Zustimmungsbeschlusses; Hauptversammlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02
    Vor diesem Hintergrund verlangt § 247 AktG eine Abwägung der wechselseitigen Interessen, wobei im Rahmen der Ermessensausübung aus Gründen der Rechtssicherheit auch einzufließen hat, wie in der Vergangenheit vergleichbare Fälle bewertet wurden (ähnl. OLG Frankfurt, 5. Ziv.Sen., DB 2001, 2139 = jurisDokNr.
  • LG Berlin, 06.11.2000 - 99 O 83/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02
    Der Betrag errechnet sich, also als Produkt des Klägerinteresses mit der Wurzel aus dem Quotienten von Beklagteninteresse und Klägerinteresse (vgl. LG Berlin, DB 2001, 913f.).
  • LG Kassel, 21.03.2002 - 11 O 4233/01
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02
    Der Beschluss des Landgerichts Kassel - 11 O 4233/01 - vom 21.3.2001 wird abgeändert.
  • LG Aachen, 29.07.1994 - 42 O 181/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 25 W 44/02
    So ist beispielsweise ein Bezugsrechtsausschluss bei einem Aktienbesitz im Wert von 22.000 DM und einem Grundkapital von 750 Millionen DM sowie einem ausgeschlossenen Betrag von 35 Millionen DM bei 200 Millionen DM genehmigtem Kapital mit 500.000 DM bewertet worden (OLG München, AG 1989, 212, zitiert nach Hüffer, § 247, Rn. 7); bei Kleinaktionären, 2,8 Millionen DM Grundkapital und einem ausgeschlossenen Erhöhungsbetrag von 17, 2 Millionen DM wurden 100.000 DM angesetzt (LG Aachen, DB 1994, 1970).
  • OLG Köln, 04.01.2021 - 18 U 161/17

    Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses; Beschwerde gegen eine

    Der volle Wert des Aktienbesitzes ist nämlich nur dann einzustellen, wenn durch die Klage ein vollständiger Wertverlust abgewehrt werden soll (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2004 - 25 W 44/02 -, AG 2005, 123).
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